Mit dem Buchungsauftrag erkennen der
Mieter und seine Mitreisenden die
Geltung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den mit dem
Vermieter abzuschließenden Vertrag an.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam
oder undurchführbar werden, bleibt
davon die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen unberührt.
Vertragsschluss
Die Buchungsanfrage des Mieters stellt
lediglich das Angebot auf Abschluss
eines Vertrages dar. Der Vertrag über die
Nutzungsüberlassung des Mietobjektes
kommt erst mit dem Zugang der
Buchungsbestätigung beim Mieter
zustande. Das Mietobjekt wird dem
Mieter für die angegebene Zeit
ausschließlich zur Nutzung für
Urlaubszwecke vermietet und darf nur
mit der in der Buchungsbestätigung
angegebenen Personenzahl belegt
werden. Der Mieter darf das Mietobjekt
nicht an Dritte weitervermieten oder zum
Gebrauch überlassen.
Mietpreis und Fälligkeit
Es wird eine Anzahlung von 30% des
Gesamtpreises vereinbart. Diese
Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen
nach Erhalt der Buchungsbestätigung des
Vermieters zur Zahlung fällig. Die
Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt
fällig. Werden diese Zahlungsfristen
nicht eingehalten, kann der Vermieter
vom Vertrag zurücktreten.
An- und Abreise
Am Anreisetag stellt der Vermieter das
Mietobjekt dem Mieter in der Regel ab
15 Uhr (Anreisezeit) zur Verfügung. Am
Abreisetag wird der Mieter das
Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens
10.00 Uhr in geräumtem und
besenreinem Zustand übergeben.
Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und
Pfannen sind zu reinigen und
aufzuräumen.
Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit
jederzeit durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vermieter vom
Mietvertrag zurücktreten. Im Falle des
Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des
dem Vermieter entstandenen Schadens
wie folgt verpflichtet: vom Tag der
Buchungsbestätigung bis zum 121. Tag
vor Mietbeginn keine Entschädigung,
vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor
Mietbeginn 30% des Gesamtpreises, vom
60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn
50% des Gesamtpreises, vom 14. Tag bis
zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des
Gesamtpreises. Bei einem Rücktritt
weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist
der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt
jeweils das Datum des Eingangs der
Rücktrittsnachricht beim Vermieter. Der
Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung wird dem
Mieter empfohlen.
Bricht der Mieter den Aufenthalt
vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des
vollen Mietpreises verpflichtet.
Dem Mieter bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein
oder ein geringerer Schaden entstanden
ist.
Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Mieter die
vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht
leistet oder wenn der Mieter andere
Mieter oder Nachbarn trotz Abmahnung
nachhaltig stört oder sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Mietvertrages
gerechtfertigt ist. Im Falle einer solchen
Kündigung ist der Mieter dem Vermieter
nach der gleichen zeitlichen Staffelung
wie bei einem Rücktritt des Mieters zum
Schadensersatz verpflichtet. Dem Mieter
bleibt wiederum der Nachweis
vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein
oder ein geringerer Schaden entstanden
ist.
Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Mieter die
vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht
leistet oder wenn der Mieter andere
Mieter oder Nachbarn trotz Abmahnung
nachhaltig stört oder sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Mietvertrages
gerechtfertigt ist. Im Falle einer solchen
Kündigung ist der Mieter dem Vermieter
nach der gleichen zeitlichen Staffelung
wie bei einem Rücktritt des Mieters zum
Schadensersatz verpflichtet. Dem Mieter
bleibt wiederum der Nachweis
vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein
oder ein geringerer Schaden entstanden
ist.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die
gemieteten Sachen (Ferienwohnung,
Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu
behandeln. Wenn während der Mietdauer
Schäden auftreten, ist der Mieter
verpflichtet, dies unverzüglich beim
Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der
Ankunft festgestellte Mängel oder
Schäden müssen sofort gemeldet werden,
ansonsten haftet der Mieter für diese
Schäden. Ansprüche aus
Beanstandungen, die nicht unverzüglich
vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Die Mieter sind zur
gegenseitigen Rücksichtnahme
aufgefordert. Die Ruhezeiten zwischen
22.00 Uhr und 08.00 Uhr sind
einzuhalten. Das Rauchen ist im
gesamten Mietobjekt untersagt. Das
Rauchen in den Mieträumen ist ein
Grund zur außerordentlichen fristlosen
Kündigung des Mietvertrages ohne
Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
Darüber hinaus ist der Mieter zur
Zahlung einer Grundreinigung in Höhe
von 250,00 € verpflichtet. Der während
der Mietzeit entstehende Hausmüll ist
nach Sorten getrennt in die dafür
vorgesehenen Mülltonnen im
Außenbereich zu entsorgen.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden,
welche durch eine unsachgemäße
Nutzung oder eine Nutzung über den
vereinbarten Nutzungszweck und -
umfang hinaus entstehen. Entstandene
Schäden sind dem Vermieter vor Abreise
anzuzeigen. Für Beschädigungen oder
Verluste, die während der Vertragsdauer
eintreten, haftet der Mieter, sofern nicht
der Schaden im Verantwortungsbereich
des Vermieters liegt oder durch einen
Dritten verursacht wurde.
Veranstaltungen jeglicher Art sind in den
Unterkünften untersagt.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für die
rechtzeitige Überlassung des
Mietobjektes in der vereinbarten Qualität,
nicht hingegen für Ausstattungs- und
andere Beschreibungsmerkmale des
Mietobjektes, die sich z.B. durch
Renovierungs- oder Reparaturarbeiten
auch kurzfristig ändern können. Die
Haftung des Vermieters für Sachschäden
ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Vermieters oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der
Vermieter haftet nicht gemäß §536a
BGB. Der Vermieter haftet auch nicht in
Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand,
Überschwemmung etc.).
Für zurückgebliebene Sachen des Mieters
wird keine Haftung übernommen.
Soweit dem Mieter ein Stellplatz zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Es
besteht keine Überwachungspflicht des
Vermieters
Der Vermieter haftet für die Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten
Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Vermieters auftreten,
wird dieser sich auf unverzügliche Rüge
des Mieters bemühen, für Abhilfe zu
sorgen.
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Eine Verwahrung
bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
Aufrechnung, Minderung oder
Zurückbehaltung sind für den Mieter nur
bei unstreitigen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik
o.ä.) oder sonstiger vom Vermieter nicht
zu vertretender Hinderungsgründe oder
beeinträchtigender Umstände (z.B.
Rufgefährdung), insbesondere solcher
außerhalb der Einflusssphäre des
Vermieters, behält sich dieser das Recht
vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne
dass dem Mieter ein Anspruch, z.B. auf
Schadenersatz, zusteht.
Tierhaltung
Die Haltung bzw. das Mitführen von
Tieren, insbesondere Hunden, Katzen
und dergleichen ist im gesamten
Mietobjekt untersagt. Der Mieter haftet
für alle durch einen Verstoß gegen dieses
Verbot entstandenen Schäden -
insbesondere für zusätzliche
Reinigungsaufwendungen.
Internet
Der Vermieter hat die Ferienwohnungen
mit einem kostenlosen Internetzugang
über WLAN ausgestattet. Die
Nutzungsgestattung ist eine
Serviceleistung des Vermieters und
jederzeit widerruflich. Der Mieter hat
nicht das Recht, Dritten die Nutzung des
WLANs zu gestatten. Die Nutzung des
Internetzugangs erfolgt auf eigene Gefahr
und auf eigenes Risiko des Mieters. Für
Schäden am Endgerät des Mieters, die
durch die Nutzung des Internetzuganges
entstehen, übernimmt der Vermieter
keine Haftung, es sei denn die Schäden
wurden vom Vermieter vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht. Der Mieter ist
verpflichtet, bei Nutzung des
Internetzugangs das geltende Recht
einzuhalten. Bei unvorhergesehenem
Ausfall des Internetzugangs, sei es durch
technische Gegebenheiten, Ausfall
und/oder Leitungsarbeiten durch den
Internetanbieter, hat der Mieter weder
Anspruch auf Schadensersatz noch auf
Mietpreisminderung.
Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit
einverstanden, dass im Rahmen des mit
ihm abgeschlossenen Vertrages
notwendige Daten über seine Person und
über mitreisende Personen gespeichert,
verarbeitet und/oder gelöscht werden.
Alle persönlichen Daten werden absolut
vertraulich behandelt.
Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für eine
Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
Rechtswahl
Es findet, sofern nicht zwingende
Rechtsvorschriften dem entgegenstehen,
auf den Vertrag ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Rostock.
Kessin, Dezember 2025